Lebensmittel mit der Bezeichnung „geschützter geografischer Angabe" kurz: „g. g. A.“ geben eine
Garantie dafür, dass sie
in dem geografischen Gebiet erzeugt wurden. Sie sichern
eine bestimmte Zusammensetzung und Rezeptur sowie ein bestimmtes Herstellungs- oder Verarbeitungsverfahren.
Die produzierenden Unternehmen und handwerklichen
Betriebe werden hierzu regelmäßig von unabhängigen
Geo-Kontrollstellen überprüft.
Hierdurch bleiben die Spezialitäten in ihrer traditionellen und typischen Form und Qualität dauerhaft bewahrt. Denn das besondere Know-how zur traditionellen Herstellung ist in
dem Gebiet vorhanden, das die Spezialität hervorgebracht
hat. Hier wissen Hersteller, Kontrollstellen und Verbraucher,
wie die Herstellung zu erfolgen hat, welche Zutaten in
welcher Qualität verwendet werden und wie das
Produkt aussehen und schmecken muss.
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