Geschützte Bezeichnung

Lebensmittel mit der Bezeichnung „geschützter geografischer Angabe" kurz: „g. g. A.“ geben eine Garantie dafür, dass sie
in dem geografischen Gebiet erzeugt wurden. Sie sichern
eine bestimmte Zusammensetzung und Rezeptur sowie ein bestimmtes Herstellungs- oder Verarbeitungsverfahren.
Die produzierenden Unternehmen und handwerklichen
Betriebe werden hierzu regelmäßig von unabhängigen
Geo-Kontrollstellen überprüft.

Hierdurch bleiben die Spezialitäten in ihrer traditionellen und typischen Form und Qualität dauerhaft bewahrt. Denn das besondere Know-how zur traditionellen Herstellung ist in
dem Gebiet vorhanden, das die Spezialität hervorgebracht
hat. Hier wissen Hersteller, Kontrollstellen und Verbraucher,
wie die Herstellung zu erfolgen hat, welche Zutaten in
welcher Qualität verwendet werden und wie das
Produkt aussehen und schmecken muss.


Münchner Bier g.g.A.

Schwäbisch-Hällisches Landschwein g.g.A.

Die Herstellung und Verarbeitung Vorort bleibt damit in der Hand der regionalen Herstellern und sichert Arbeitsplätze
in der Region. Die Spezialität trägt auch dazu bei, die Bekanntheit der Region zu fördern und bringt die
regionale Liebe zum guten Essen zum Ausdruck.

Die „g.g.A.“ – Kennzeichnung schützt die Produkte EU-weit zudem vor missbräuchlicher Verwendung. Der Gesetzgeber hat hier eine starke Grundlage geschaffen, um schnell und wirksam gegen Trittbrettfahrer vorzugehen.


Möchten Sie die Rezepturen und Herstellungsverfahren kennen lernen oder wissen, welche Spezialitäten EU-weit noch geschützt sind? Dann besuchen Sie doch die Datenbank der Europäischen Kommission:
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